Hausordnung
Gleichheit
1. Alle Besucher des MÄX sind, unabhängig von ihrem Alter oder von anderen Merkmalen untereinander gleichberechtigt.
Verhalten im MÄX
1. Den Anweisungen des Aufsichtspersonals bzw. der Vermieter und des Barpersonals ist jederzeit Folge zu leisten.
2. Alle Besucher haben aufeinander Rücksicht zu nehmen und sich so zu verhalten, dass weder anderen Besuchern noch der Einrichtung Schaden zugefügt wird. Wir begegnen einander mit Respekt, Anstand, Toleranz, Offenheit und neutral. Rassismus, Beleidigungen, Be-/Androhungen, Diebstahl, Mobbing, sexuelle Belästigung (verbal, körperlich), oder Gewalt (physisch, psychisch) werden nicht toleriert.
3. Bei mutwilliger Sachbeschädigung (Randale, Schmierereien usw.) haftet der Verursacher des Schadens. Ist dieser nicht festzustellen, so ist die Person verantwortlich, die das MÄX gemietet hat und für den Abend der Veranstaltung für den Schlüssel verantwortlich ist. Zudem ist jeder Schaden umgehend dem Vermieter (Kul.Tour.Marketing GmbH) zu melden.
4. Das gesamte MÄX ist frei von Tabak-/Cannabiswaren, Suchtmittel und Drogen. Personen in alkoholisiertem oder berauschtem Zustand werden weggewiesen. Das Rauchen von Zigaretten ist nur in den dafür vorgesehenen Außenbereichen gestattet.
5. Die Brandschutzordnung ist einzuhalten.
6. Die Räumlichkeiten sind sauber zu halten. Der Mieter des MÄX ist dafür verantwortlich, dass die Räumlichkeiten ordentlich hinterlassen werden. Beim Verlassen der Räumlichkeiten sind alle Fenster zu schließen und jede Tür, die ins Freie führt, abzusperren.
Bei Diebstahl wird keine Haftung übernommen!
7. Das Urheberrecht und das Recht am eigenen Bild werden respektiert. Die Vermieter können Fotos/Videos während des Betriebes machen und für Öffentlichkeitsarbeit verwenden.
8. Beim Aufenthalt im Außenbereich ist jeglicher Lärm zu vermeiden. Um unnötige Lärmbelästigung der Nachbarschaft zu vermeiden ist besonders auf folgendes zu achten:
o Unterhaltungen sind in normaler Zimmerlaustärke zu führen
o ab 22:00 Uhr ist der Aufenthalt im Außenbereich generell zu vermeiden
9. In jedem Fall ist das Jugendschutzgesetz einzuhalten
10. Der Besuch sowie der Ausschank von alkoholischen Getränken sind nur unter Beachtung des NÖ Jugendschutzgesetzes gestattet. Ein Auszug des NÖ Jugendschutzgesetztes hängt im Eingangsbereich aus.
11. Die Zufahrt zum Gelände ist grundsätzlich nur für An- und Abtransport von Material zu benutzen.
12. Bei Nichteinhaltung wird eine Verwarnung und/oder eine Besuchssperre bzw. Mietsperre ausgesprochen. Je nach Härtefall muss zudem mit einer Anzeige gerechnet werden.
13. Besucher und Mieter haben sich so zu verhalten, dass der Ruf nach außen gewahrt wird.